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MOBILITÄTSGARANTIE

PEUGEOT MOBILITÄTSGARANTIE

Mobilitätsgarantie Peugeot

 

 

Die PEUGEOT MOBILITÄTSGARANTIE ist eine Dienstleistung, welche nach dem Garantieende "von Wartung zu Wartung", von Ihrem PEUGEOT Partner angeboten wird (service activated roadside assistance / SARA).

  

Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrzeug (je nach Serviceintervall alle 12 oder 24 Monate) bei einem teilnehmenden PEUGEOT Partner warten lassen – so verfügen Sie immer über einen umfassenden Mobilitätsschutz.

PEUGEOT MOBILITÄTSGARANTIE - IMMER MOBIL. IMMER SICHER.

LEISTUNGEN

Die PEUGEOT MOBILITÄTSGARANTIE bietet eine kostenlose Hilfeleistung im Falle einer Fahruntüchtigkeit Ihres Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls. Die Pannenhilfe wird auch bei selbst verschuldeten Ereignissen wie Reifen-, Batterie-, Treibstoffpanne oder verlorener/eingesperrter Schlüssel geboten. Im Falle einer Abschleppung: Ereignet sich die Panne oder der Unfall innerhalb 30 km zur Werkstatt, wo die PEUGEOT MOBILITÄTSGARANTIE abgeschlossen wurde, wird Ihr Fahrzeug auf Wunsch dorthin geschleppt. Darüber hinaus zur nächsten PEUGEOT Vertragswerkstatt.

 

KONTAKT

Über den Service von PEUGEOT ASSISTANCE können Sie unseren Pannen- und Abschleppdienst in ganz EuropaLänder der Europäischen Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweden, oder in den folgenden Ländern oder Gebieten: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Island, Kosovo, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, Schweiz, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich. In den französischen Überseegebieten ist die Hilfeleistung auf das Departement oder Verkaufsgebiet beschränkt.  an 7 Tagen in der Woche rund um die UhrDas Organisieren eines Pannendienstes unabhängig von PEUGEOT ASSISTANCE durch eigene Mittel ist streng geregelt. Dienstleistungen, für die Sie ggf. bezahlt haben, können nur gegen Vorlage der Originalrechnung für Hotelkosten, Zug- oder Flugtickets bei einem autorisierten Vertragspartner des PEUGEOT Händlernetzes erstattet werden, und dies im Rahmen der oben aufgeführten Bedingungen. Darüber hinaus werden nicht in Anspruch genommene Services von PEUGEOT ASSISTANCE nicht erstattet.  erreichen:

PEUGEOT ASSISTANCE IN DER SCHWEIZ

0800 55 50 05

(GRATIS INNERHALB DER SCHWEIZ)

 

PEUGEOT ASSISTANCE IM AUSLAND

+41 44 746 23 95

(ZUM ÜBLICHEN ORTSTARIF)

MOBILITÄT

Die Vertragswerkstatt von PEUGEOT sorgt kostenlos mit einem alternativen Transportmittel für Ihre Weiterreise wenn Ihr Fahrzeug aufgrund einer Panne fahruntüchtig ist - oder kümmert sich alternativ auf Ihre Kosten um Ihre Weiter- oder Heimreise. Wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, so entspricht dies der gleichen oder der darunterliegenden Kategorie, je nach örtlicher Verfügbarkeit, für die Dauer der Reparatur und ohne Sonderausstattung. Sie müssen das Ersatzfahrzeug an den Standort zurückbringen, an dem Sie es abgeholt haben.

Wenn der Vorfall nicht am selben Tag gelöst werden kann, stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung: 

  • Ein Ersatzfahrzeug zu den oben genannten Bedingungen,
  • Bereitstellung eines Taxis (oder eines Transportwagens mit Fahrer) bis zu einem Höchstbetrag von 150 CHF inklusive MWST,
  • Unterbringung vor Ort in einem 3 Sterne-Hotel, einschliesslich Frühstück, für maximal vier Nächte,
  • ein Bahnticket in der ersten Klasse oder mit dem Flugzeug in der Economy-Klasse, wenn die Zugfahrt länger als sechs Stunden dauert. Die Kosten für die Verbindung zwischen dem Ort des Vorfalls und dem Bahnhof/Flughafen sind inbegriffen.

Darüber hinaus wird die Kostenübernahme für eine Einfachfahrkarte für eine Person mit der Bahn oder mit dem Flugzeug gewährleistet, um das reparierte Fahrzeug wieder in Empfang zu nehmen.

Die PEUGEOT ASSISTANCE kann unter bestimmten Umständen die oben genannten Mobilitätsmittel kombinieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Die in diesem Absatz beschriebenen Dienstleistungen sind - alle Dienstleistungen und alle Begünstigten zusammengenommen - auf einen maximalen Gesamtbetrag von 650 CHF einschliesslich Steuern beschränkt.